Informationen: [03/06/2026 07:04] CUNEO-SALUZZO-SAVIGLIANO: La circolazione è regolare su tutta la linea.
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Erstattungen und Entschädigungen

Erstattungen erfolgen durch Gutschrift auf dasselbe Zahlungsmittel, das für den Kauf verwendet wurde, oder über einen Bonus, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum verwendet werden muss.


Nicht erstattungsfähige Gegenstände: als verloren, zerstört oder gestohlen gemeldete Tickets und Zeitkarten; bereits duplizierte Zeitkarten; für spezielle Aktionsangebote ausgestellte Tickets; und das Transportguthaben.


Anträge auf Erstattungen mit Abzügen für stornierte Reisen, die dem Fahrgast zuzuschreiben sind, können je nach Art eingereicht werden: beim Arenaways C'è-Punkt in Saluzzo; über Arenaways Risponde, über das Web-Formular oder per normaler Post durch Einsendung des druckbaren Formulars an die operative Zentrale von Arenaways - Longitude Holding Sr.l. in C.so Quintino Sella, 14, 10131 – Torino (TO). Das Ergebnis der über Web-Formular oder E-Mail eingereichten Anträge wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt.


Der Fahrgast hat Anspruch auf vollständige Erstattung bei Zugnannullierung, Streckenunterbrechung oder einer vorhersehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten oder bei Stornierung durch die öffentliche Behörde. Der Antrag kann über das Web-Formular, beim Arenaways C'è-Punkt in Saluzzo oder per normaler Post durch Einsendung des druckbaren Formulars an die operative Zentrale von Arenaways - Longitude Holding Sr.l. in C.so Quintino Sella, 14, 10131 – Torino (TO) eingereicht werden. Das Ergebnis des Antrags wird innerhalb von 30 Tagen ab Eingang mitgeteilt.

Erstattung Einzelfahrt

Die Erstattung für ein digitales Einzelfahrtticket muss bis 23:59 Uhr des Tages vor dem Gültigkeitsdatum des Tickets beantragt werden. Wenn die Stornierung der Reise auf Wunsch des Fahrgasts zurückzuführen ist, stellt Arenaways eine Erstattung nur aus, wenn der zu erstattende Betrag nach Abzug von 20 % 8,00 € pro Fahrgast übersteigt.


Umgekehrt kann ein Fahrgast, der bereits ein Ticket gekauft hat und gezwungen ist, die Reise nicht auf eigenen Wunsch zu stornieren, eine vollständige Erstattung erhalten oder, wenn möglich, zum Abfahrtsort zurückkehren: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis eingereicht werden.


Im Falle eines Streiks muss der Antrag ab der Streikankündigung und spätestens einen Tag vor dem Streik eingereicht werden.


Über FAIRTIQ gekaufte Tickets und über das Mooney-Netz erworbene Papier-Einzelfahrttickets können nicht erstattet werden!

Erstattung Zeitkarten

Für Arenaways-„Nur-Zug”-Zeitkarten werden bei Stornierung auf Wunsch des Fahrgasts Erstattungen nur für die Jahresformel gewährt: Der Antrag muss vor dem Beginn der Gültigkeitsdauer eingereicht werden, und es wird ein Abzug von 15 % angewendet. Nach dem Gültigkeitsbeginn wird nur der Unterschied zwischen dem gezahlten Preis und dem für die genutzten Tage fälligen Preis erstattet, mit einem 15%igen Abzug auf den erstattungsfähigen Betrag.


In Fällen, in denen eine vollständige Erstattung anwendbar ist, ist eine Entschädigung nur für Monats- und Jahresformeln bei einer Streckenunterbrechung von mehr als 10 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Alternativ kann eine Verlängerung der Gültigkeit der Zeitkarte um so viele Tage wie die Unterbrechung dauerte beantragt werden.


Wenn der Fahrgast den von Arenaways möglicherweise bereitgestellten Ersatzdienst nicht nutzen möchte, wird die Erstattung ohne Abzug ausgestellt, wenn die geplante Ankunftszeit mehr als 60 Minuten nach der des Zuges liegt, mit Abzügen in allen anderen Fällen.


Zeitkarten mit Integriertem Piemontesischen Tarif, einschließlich 10-monatiger Integrierter Schülerkarten, sind nicht erstattungsfähig, außer bei Anordnungen der öffentlichen Behörde, die sowohl Schienen- als auch Busbetreiber betreffen, mit spezifischen Berechnungsmethoden.

Entschädigung Einzelfahrt

Entschädigungsanträge können nur für Tickets eingereicht werden, auf denen Abgangs- und Zielort angegeben sind, und bei Papiertickets nur, wenn sie an Bord des Zuges entwertet wurden. Es wird keine Entschädigung gewährt, wenn der zu erstattende Betrag weniger als 4,00 € beträgt.


Für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten, bei Tickets mit einem Wert von mindestens 16,00 €, können Fahrgäste eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises beantragen.


Wenn die Verspätung 120 Minuten oder mehr beträgt, beläuft sich die Entschädigung bei Tickets mit einem Wert von mindestens 8,00 € auf 50 % des Ticketpreises.


Der Entschädigungsantrag muss innerhalb eines Jahres ab dem Reisedatum durch Ausfüllen des Web-Formulars oder per normaler Post durch Einsendung des druckbaren Formulars an die operative Zentrale von Arenaways - Longitude Holding Sr.l. in C.so Quintino Sella, 14, 10131 – Torino (TO) eingereicht werden.


Das Recht zur Einreichung eines Entschädigungsantrags steht zu: Inhabern nicht personalisierter Tickets oder deren Bevollmächtigten, Inhabern personalisierter Tickets oder deren Bevollmächtigten, dem Gruppenvertreter bei vollständiger Entschädigung oder dem einzelnen Mitglied bei teilweiser Entschädigung oder deren Bevollmächtigten.


Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er vor dem Kauf des Tickets über die Verspätung informiert wurde oder wenn die Verspätung bei der erwarteten Ankunftszeit durch Nutzung eines anderen Dienstes oder alternativen Weges unter 60 Minuten bleibt.


Entschädigungen werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag ausgezahlt und in Form von Bonus, anderen Diensten oder auf Wunsch des Fahrgasts in bar gewährt.

Entschädigung Zeitkarten

Inhaber eines Arenaways-„Nur-Zug”-Abonnements, die eine Reihe von Verspätungen oder Ausfällen erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung nach den von der Regulierungsbehörde für den Verkehr vorgeschriebenen Methoden.


Für Monats- oder Jahrespläne wird für jeden Monat eine Entschädigung gewährt, in dem für die auf der Zeitkarte angegebene Strecke eine Anzahl von Zügen, die 10 % oder mehr der geplanten entspricht, um mehr als 15 Minuten verspätet ist oder ausfällt: in Höhe von 10 % des Monatsabonnements bzw. 1/12 von 10 % des Jahresabonnements.


Entschädigungen für andere Abonnementtypen werden nach denselben Berechnungskriterien proportional zur Gültigkeitsdauer gewährt.


Der Entschädigungsantrag muss vom Inhaber, beginnend mit dem Ablaufdatum des Abonnements und bis zu 12 Monate danach, durch Ausfüllen des Web-Formulars oder per normaler Post durch Einsendung des druckbaren Formulars an die operative Zentrale von Arenaways - Longitude Holding Sr.l. in C.so Quintino Sella, 14, 10131 – Turin (TO) eingereicht werden.


Entschädigungen werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag gewährt und als Bonus, andere Dienste oder auf Wunsch des Fahrgasts in bar ausgezahlt.


Für Abonnements mit Integriertem Piemontesischen Tarif ist aufgrund der Multi-Operator-Natur von Zug- und Busdiensten keine Entschädigung möglich.

PMR-Entschädigung

Arenaways gewährt eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Einzelfahrtticketpreises, wenn eine im veröffentlichten Fahrplan als für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zugänglich ausgewiesene Fahrt mit ungeeignetem Fahrzeug oder als nicht zugänglicher oder ungeeigneter Ersatz- oder Ergänzungsbusverbindung durchgeführt wird.


Die Entschädigung wird zusätzlich zu einer vollständigen Erstattung des Tickets an Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gewährt, die ein gültiges Ticket für die behinderte Fahrt besitzen.


Für „Nur-Zug”-Abonnements wird die Entschädigung auf der Grundlage der Kosten der Einzelfahrt berechnet, gemäß den in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Arenaways angegebenen Methoden.


Der Entschädigungsantrag muss vom Inhaber, beginnend mit dem Ablaufdatum des Abonnements und bis zu 12 Monate danach, durch Ausfüllen des Web-Formulars oder per normaler Post durch Einsendung des druckbaren Formulars an die operative Zentrale von Arenaways - Longitude Holding Sr.l. in C.so Quintino Sella, 14, 10131 – Turin (TO) eingereicht werden.


Entschädigungen werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag gewährt und als Bonus, andere Dienste oder auf Wunsch des Fahrgasts in bar ausgezahlt.

Klimaanlagen-Bonus

Der erste Weg, den Reisestress zu mindern, ist der Zug selbst, und wenn die Klimaanlage in einem Arenaways-Zug nicht funktioniert, haben Fahrgäste Anspruch auf ein Guthaben in Höhe von 100 % des Einzelfahrtticketpreises, indem sie einen Antrag an customercare@arenaways.it senden oder Arenaways Risponde innerhalb von 30 Tagen ab dem Reisedatum anrufen.


Der Klimaanlagen-Bonus wird nicht für kostenlose Reisetickets gewährt.